Fahrschule GOOD drive

Tel. 06722 406104

Fahrerlaubnisklassen


Krafträder über 45 km/h bbH mit über 35 kW Motorleistung, einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg, sowie Kfz mit über 15 kW Motorleistung und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kfz der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kfz jedoch erst mit 21 Jahren. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg ohne Leistungseinschränkung möglich.

 


Kraftrad bis 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg (mindestens 175 kg).
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4) (ab 18 Jahren).

 


Krafträder bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg (mindestens 110 kg), sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mti mehr als 45 km/h bbh und maximal 15 kW Motorleistung (ab 16 Jahren).

 


Kleinkrafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH,
einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nennleistung und einem Verbrennungs-motor von nicht mehr als 50 cm³, sowie dreirädrige Kleinkrafträder/ vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h mit Fremdzündmotor (z.B. Benziner) und einem Hubraum von maximal 50 cm³, anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit maximal 4 kW Nuzleistung, oder Elektromotoren mit maximal 4 kW Nenndauerleistung (ab 16 Jahren).

 


Kraftwagen bis 3.500 kg (zulässiges Gesamtgewicht) und max. 9 Sitzplätzen
einschließlich Fahrer (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg). BF = Begleitendes Fahren ab 17/18 Jahren.

 


Mit dieser Klasse dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.
Die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen. BF = Begleitendes Fahren ab 17/18 Jahren (Vorbesitz der Klasse B)

 


Diesen speziellen Anhänger-Führerschein benötigen Sie,
wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg

 


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
(besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein) (Mofaprüfbescheinigung ab 15 Jahren).

 


Traktoren bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger und Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger (Einstiegsalter 16 Jahre).

 

 

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